Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Wearmax GmbH
Stand Jänner 2021
WEARMAX GMBH | Gewerbepark 30, A-4201 Gramastetten | Telefon: +43 (0)7239/70370 | Telefax: +43 (0)7239/70370 77 | e-mail: office@wearmax.at | Steuer-Nr.: 226/5255 | UID-Nr.: AT U67042434 | EORI Nr.: ATEOS1000044438 | Gerichtsstand: Linz
Bankverbindungen:
EUR-Bankverbindung: Raiffeisenbank Gramastetten-Herzogsdorf | BLZ: 34135 | IBAN: AT77 3413 5000 0704 2153| BIC: RZOOAT2L135
USD-Bankverbindung: Raiffeisenbank Gramastetten-Herzogsdorf | BLZ: 34135 | IBAN: AT24 3413 5001 0704 2153| BIC: RZOOAT2L135
Sie können die AGBs hier als PDF herunterladen (Klicken Sie hier).
I. Geltung
- Unsere nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ genannt) gelten für alle Kaufverträge, die von uns als Verkäufer von Waren mit unseren Kunden, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (im Folgenden „Käufer“ oder „Kunde“ genannt), abgeschlossen werden. Wir erstellen Angebote und erbringen Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt für die bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung durch den Kunden werden von diesem unsere AGB anerkannt.
- Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch uns zugestimmt. Die Schriftform wird durch Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
II. Markenschutz
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Marken „PEMATEX“, „WEARMAX“, „K 10“ und „UNIGLACE“ gesetzlich geschützt sind und deren unbefugte Verwendung unzulässig und gerichtlich verfolgt wird.
III. Angebot und Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, ebenso techn. Beschreibungen oder andere Angaben in Angeboten, Prospekten etc.
2. Angebote und Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Angebote und Kostenvoranschläge sind mangels abweichender Vereinbarung entgeltlich und werden anhand der Kundenangaben erstellt, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit, mündliche Kostenschätzungen haben keine Bedeutung. Unterlagen, Pläne und Skizzen des Kunden überprüfen wir nicht auf deren Übereinstimmungen mit den Naturmaßen bzw. den Verhältnissen vor Ort. Soweit uns Unrichtigkeiten, Fehler und Mängel erkennbar sind, weisen wir den Kunden darauf hin. Abweichungen
zwischen vom Kunden übermittelten Maß und dem Naturmaß sind vom Kunden zu verantworten, wobei der Kunde hieraus allenfalls entstehende Mehraufwendungen zu tragen hat.
3. Wir behalten es uns vor, dem Kunden angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer des Angebotes an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf). Dem Kunden entstehen dadurch keinerlei Ansprüche.
4. Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von den Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung, bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem von uns erstellten und vom Käufer angenommenen Angebot.
5. Branchenüblich ist eine Über- bzw. Unterlieferung von +/- 5 %. Aus einer solchen Über- bzw. Unterlieferung sind Ansprüche jedweder Art des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Über- bzw. Unterlieferungen werden bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir und unsere Eigentums- und Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
IV. Mustermaterial
- Muster werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Dem Käufer leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster verbleiben unser Eigentum.
- Mustermaterial ist mit Rücksicht auf produktionstechnische oder materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung unverbindlich.
V. Lieferungen
- Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Zur Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf es der ausdrücklichen, schriftlichen (auch per E-Mail) Bestätigung durch uns. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach restloser Aufklärung aller Ausführungsdetails zu laufen, die Einhaltung der Lieferfristen gem. Vereinbarung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus. Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelieferung. Werden angegebene Lieferfristen von uns nicht eingehalten, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt. Nach Ablauf der angemessenen Frist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung sind wir zur Lieferung berechtigt.
- Der Umfang der Lieferpflicht von uns ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form-, und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Änderung der Rechtslage beruhen, sowie produktions- oder materialbedingte Abweichungen vom Mustermaterial, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Kunden unzumutbar sind.
- Fälle höherer Gewalt, wie z. B. nachhaltige Behinderungen der Waren- und Materialbeschaffung, Lieferverzögerung von Zulieferern, Betriebsstörungen, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik, Aussperrung, Unruhen, Krieg und staatliche Eingriffe, entbinden uns während der Dauer von der Liefer- und Leistungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse beim Vorlieferanten eingetreten sind. Bei lang anhaltenden Hindernissen – von mehr als 4 Wochen – sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, Rechnung zu legen oder unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Einlagerung vom Käufer nicht abgenommener Ware erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten.
- Sofern Lieferfristen oder Liefertermine von uns nicht eingehalten werden und auch keine Fälle höherer Gewalt vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 21 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht für kundenspezifische Bestellungen, die mit Investitionen unsererseits verbunden sind. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die entstandenen Investitionsaufwendungen vollständig zu ersetzen.
- Im Falle einer Abnahmeverzögerung der bereitgestellten Lieferung hat der Kunde allfällige Lagerkosten oder Standgelder an uns zu bezahlen. Die Lieferung wird in diesen Fällen fakturiert und ist gemäß den vereinbarten Konditionen zahlbar. Die Gefahr geht mit der Mitteilung über die Liefer- / Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Wir sind nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde mit der Bezahlung aus anderen Lieferungen von uns säumig ist.
VI. Zurückbehaltungsrecht
Wir haben bezüglich weiterer Lieferungen so lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich mindern, oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die Auslieferung zu verweigern oder sie nur nach vorheriger Zahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Zahlt der Käufer nicht oder erbringt er keine Sicherheiten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§1052 Satz 2 ABGB).
VII. Versand
1. Die Lieferung gilt mit der Übergabe an das Transportunternehmen oder sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt als an den Kunden übergeben. Damit geht auch die Gefahr auf den Kunden über. Die Wahl der Versandart sowie die Wahl des Versandweges sind uns überlassen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch ohne vorherige ausdrückliche Mitteilung des Liefertermins eine Möglichkeit zur Anlieferung besteht. Bei fehlender Annahmebereitschaft gerät er in Annahmeverzug. Mehrkosten, welche uns aufgrund von Lieferverzögerungen, die von dem Kunden zu vertreten sind, entstehen, sind von dem Kunden an uns zu erstatten.
3. Die Versandkosten trägt der Käufer, ausgenommen sind Angebote inkl. Frachtkosten. Die Versandkosten für Sonderbestellware (keine Lagerware) und für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Käufers.
4. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt auf schriftlichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und uns unverzüglich anzuzeigen. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, hat der Käufer unverzüglich nach Lieferung das Vorliegen von Schäden gegenüber dem Transporteur anzuzeigen sowie uns davon eine Mitteilung zu machen.
5. Die Kosten der Verpackung für den Transport zum Käufer tragen wir. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung von Transportbehältern/Leihverpackungen trägt der Käufer.
6. Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Wir nennen dem Käufer auf Wunsch einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt. Die von uns gelieferten Waren werden ausschließlich in Verpackungen geliefert, die am ARA-System teilnehmen (ARA-Lizenz-Nr. 10532).
7. Mehrweggebinde, die nicht ausdrücklich im Preis und Rechnungsbetrag enthalten sind, werden bei den Lieferungen nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben unser unveräußerbares Eigentum und werden auf einem besonderen Emballagenkonto des Käufers geführt.
8. Aus transporttechnischen Gründen liefern wir ausschließlich ganze Kartonagen à 4 Sets (jeweils Top Coating & Ceramic). Bitte beachten Sie, dass keine Mischlieferungen möglich sind.
VIII. Retournierung der Ware
Die Retournierung der Ware ist nur zulässig, wenn wir dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben und die Ware originalverpackt ist, wobei allfällige Frachtkosten vom Kunden getragen werden. Wir behalten uns vor die Retournierung der Ware ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
IX. Preise
- Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnen wir die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur für unternehmerische Zwecke an Unternehmer mit einer Ust.-Id-Nummer, die der Erwerbsbesteuerung unterliegen.
- Unsere Preise beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere unseren Gestehungskosten, den Einkaufspreisen, den Preisen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Lohn- und Gehaltskosten. Falls nicht ausdrücklich Festpreise bzw. lieferterminbedingte Preisverbindlichkeiten bestätigt worden sind, behalten wir uns für Kursänderungen, fiskalische Abgaben, Zoll, Fracht, Rohmaterial-, Fabrikations- und Arbeitslohnerhöhung, welche ab Datum der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung eingetreten bzw. eingeführt worden sind, eine entsprechende Preisanpassung vor.
X. Zahlung
- Unsere Forderungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig; individuelle Zahlungskonditionen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist (auch bei Kassa- oder Barzahlung) nur zulässig, wenn der Zahlungspflichtige auch mit anderen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber innerhalb der Skontofrist nicht in Verzug ist.
- Ist der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn- bzw. Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Für den Fall, das wir das Mahnwesen selbst übernehmen, werden pro Mahnstufe EUR 15,00.- an Mahnspesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
- Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Insofern der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht aufgrund behaupteter Mängel ausübt, ist dieses der Höhe nach mit den Kosten der Mangelbeseitigung begrenzt.
- Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäß § 1168 ABGB verpflichtet. Alternativ steht es uns zu, vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Brutto-Verkaufspreises zu begehren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen einen entsprechenden Nachweis behalten wir uns vor.
- Bei kundenspezifischen Sonderbestellungen ist ein Rücktritt ausdrücklich nicht möglich. In diesem Fall hat der Kunde jedenfalls den gesamten vereinbarten Preis zu bezahlen.
XI. Mängelrüge
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigen sich Sach- oder Rechtsmängel, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware, Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferungen, hat uns der Käufer dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
- Der Käufer von fertigen Zubereitungen (Reinigungsmittel, Lacke usw.) hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter oder sonstige Komponenten durch den Käufer beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
- Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Fristen der vorstehenden Absätze geltend gemacht, sind jegliche Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum gegen uns ausgeschlossen und die gelieferte Ware gilt als genehmigt.
- Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der Ware ist die Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
5. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
XII. Gewährleistung
- Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Produktionsbedingte Schwankungen in der Menge und Qualität einzelner Chargen, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts, der Ausrüstung, des Dessins und Florverwerfungen (Shading bei Teppichverlours) begründen ebenso wenig einen Mangel, wie produktions- oder materialbedingte Abweichungen vom Mustermaterial. Sämtliche von uns verwendeten Muster dienen ausschließlich zur Veranschaulichung von Farbmustern. Die verwendeten Muster stellen kein verbindliches Angebot bzw. keine Muster für Maserung oder Strukturierung dar. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf ein bestimmtes Muster oder eine bestimmte Struktur. Anderes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Ist die Ware mangelhaft, nehmen wir bei fristgerechter Rüge (Punkt XI.) innerhalb der Verjährungsfrist (Punkt XIV.) nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels durch Verbesserung oder Ersatzlieferung vor. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von uns wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
- Wir sind zur Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht verpflichtet, wenn diese unverhältnismäßige Kosten erfordert. Die Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes überschreiten.
- Die Preisminderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) kann der Käufer nur verlangen, wenn der vorhandene Mangel trotz zweimaliger Verbesserung oder einmaliger Ersatzlieferung von uns nicht beseitigt werden konnte, wenn wir die Verbesserung oder Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, wenn wir eine erforderliche Verbesserung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Käufer eine Verbesserung nicht zumutbar ist. Die Wandlung ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
- Der Käufer hat uns nach Absprache mit ihm die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
- Wurde die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht und erhöhen sich dadurch die Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten für die Verbesserung oder Ersatzlieferung, sind uns diese erhöhten Aufwendungen vom Käufer zu ersetzen.
- Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen unserer Bedingungen.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen. Der Ausgleich für eventuelle Rückgriffsansprüche des Käufers wurde bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt. Der Ausgleich der geringen Gewährleistungsfälle erfolgt durch einen pauschalen Abschlag.
- Bei unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung sind alle Ansprüche des Käufers (welcher Art auch immer) ausgeschlossen.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde von uns nicht.
- Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und dem neuesten Stand der Technik. Daher werden bei der Benutzung unserer Produkte unter sorgfältiger Beachtung der angegebenen Anwendungshinweise sowie der von uns vorgeschlagenen Vorgehenshinweis auf den Materialien, für die diese Produkte bestimmt sind, keine Schäden entstehen. Die Verwendung unserer Produkte erfolgt jedoch außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten, unterliegt der eigenen Verantwortung der Kunden und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Unsere Beratungshinweise sind deshalb unverbindlich und können – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – nicht als Haftungsgrundlage uns gegenüber geltend gemacht werden. Die einschlägigen Empfehlungen, Richtlinien und Normen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
XIII. Haftung
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die dem Käufer durch vertragswidrige oder verspätete Lieferung einschließlich von Folgeschäden oder durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung (Anleitungen für die Bedienung und Pflege etc.) über die Ware entstehen.
- Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
- Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft den Käufer.
- Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt (exkl. MWSt). Ersatz des entgangenen Gewinns oder andere Vermögensschäden des Kunden werden ausgeschlossen.
BESONDERE HINWEISE: Bitte beachten Sie unbedingt unser aktuelles Sicherheitsdatenblatt. Reinigung der Arbeitsgeräte mit Wasser. Beachten Sie den Chargendruck. Ausschließlich Produkte mit gleichem Chargendruck verwenden. Die ausgehärtete Bodenversiegelung ist überwiegend chemikalienbeständig. Färbende Stoffe wie z.B. Haarfärbemittel, eingefärbte Desinfektionsmittel oder weichmacherhaltige Produkte wie Fahrzeugreifen, Stuhlrollen und Teppichunterlagen können zu irreparablen Verfärbungen der Bodenversiegelung führen. Ebenso kann für eventuell auftretende Wechselwirkungen der Beschichtungen, hervorgerufen durch Migration von Inhaltsstoffen aus dem Bodenbelag oder nicht entfernten Verunreinigungen auf den zu versiegelnden Oberflächen und den daraus eventuell resultierenden Schäden (Ablösungen oder Verfärbungen der Bodenversiegelung) keine Gewährleistung übernommen werden. Die WEARMAX Empfehlungen zur Untergrundvorbereitung, sowie Reinigung und Pflege von WEARMAX-versiegelten Oberflächen sind unbedingt zu beachten.
WICHTIGER HINWEIS: Alle in unseren Datenblätter genannten Verbrauchsmengen können auf Grund der unterschiedlichen Saugfähigkeit des Untergrunds variieren. Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen, die wir aufgrund unserer Erfahrungen im Labor und Praxis nach bestem Wissen geben, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Wir empfehlen, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfall sind Eignung und Verbrauchsmengen durch Anlegung einer Musterfläche zu prüfen.
Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und dem neuesten Stand der Technik. Daher werden bei der Benutzung unserer Produkte unter sorgfältiger Beachtung der angegebenen Anwendungshinweise sowie der von uns vorgeschlagenen Vorgehenshinweis auf den Materialien, für die diese Produkte bestimmt sind, keine Schäden entstehen. Die Verwendung unserer Produkte erfolgt jedoch außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten, unterliegt der eigenen Verantwortung der Kunden und befreit die Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Unsere Beratungshinweise sind deshalb unverbindlich und können – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – nicht als Haftungsgrundlage uns gegenüber geltend gemacht werden. Die einschlägigen Empfehlungen, Richtlinien und Normen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
XIV. Verjährung
- Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Übergabe.
- Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
XVI. Webshop
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehenden Forderungen unser Eigentum. Sind wir im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingegangen, so bleiben sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Freistellung aus solchen Verbindlichkeiten unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
- Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden oder vermengt, werden wir Allein- oder Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Wird der Käufer auf Grund des Gesetzes Allein- oder Miteigentümer, so ist er verpflichtet, uns auf Aufforderung sein Miteigentum zu übertragen, indem er uns die Sache übergibt (Sicherungsübereignung).
- Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, wenn er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung solcher Waren entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns abtritt (Vorausabtretung). Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer und Wiederverkäufer verpflichtet sich, in seinen Geschäftsbüchern und der Liste Offener Posten bei Entstehen einer Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsgut unverzüglich einen Buchvermerk über die Abtretung zu setzen, aus dem ersichtlich ist, welche Forderung wann an uns abgetreten wurde. Der Käufer und Wiederverkäufer verpflichtet sich weiters, uns auf Verlangen alle offenen Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware mit den dazugehörigen Schuldnern bekannt zu geben und uns Einsicht in die Geschäftsbücher zur Kontrolle der Buchvermerke zu gewähren. Wir ermächtigen den Käufer und Wiederverkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt automatisch mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers oder einer Verschlechterung seiner Wirtschaftslage.
- Wird Vorbehaltsware unselbständiger Bestandteil eines Grundstücks, so tritt der Käufer den ihm daraus entstehenden Anspruch in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand oder in die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
- Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstand ist vom Käufer auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
XVII. Datenschutz
Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies für die übliche Betreuung und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Käufer erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. Die Datenschutzerklärung ist zu finden unter https://wearmax-coating.at/datenschutzerklaerung/.
XVII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung wird als Gerichtsstand Linz das zuständige Gericht vereinbart.
- Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regeln des österreichischen Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über die Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
- Einzig relevant bei der Geschäftsabwicklung (Vertragssprache) ist Deutsch, das gilt auch für die gesamte Dokumentation, Beschreibungen, Datenblätter etc. Falls doch in einer anderen Sprache kommuniziert wird, sollte auch die gewählte Sprache als Vertragssprache gelten, allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei Auslegungsfragen einzig die deutsche Formulierung maßgeblich ist. Die Abweichung (bzgl. Vertragssprache) gilt nur für diesen Käufer und für den so abgeschlossenen Vertrag (d.h. der Käufer kann nicht beanspruchen auch weitere Verträge in einer anderen Sprache abzuschließen).